5 Tipps Damit Sie nicht den Kürzeren ziehen
Nach einem Unfall gibt es viel zu beachten. Mit diesen Tipps sind Sie auf der sicheren Seite und schützen Ihre Rechte.
1
Beauftragen Sie immer einen unabhängigen Gutachter, wenn Sie unschuldig sind.
2
Vermeiden Sie Angebote im Internet, die zu verlockend klingen könnten.
3
Lassen Sie sich professionell beraten, wenn Sie den Schaden fiktiv abrechnen möchten.
4
Buchen Sie Mietwagen nicht voreilig, Nutzungsausfallentschädigung kann besser sein.
5
Sie haben das Recht auf einen spezialisierten Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung.
Fachbegriffe aus der Schadenwelt verständlich erklärt
Wir entschlüsseln die wichtigsten Begriffe rund um Ihren Unfallschaden, damit Sie genau wissen, wovon die Rede ist.
130%-Grenze
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30%, kann der Geschädigte das Fahrzeug dennoch instandsetzen lassen, sofern er es weiter nutzt und die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Bagatellschaden
Ein Blechschaden bei einem Verkehrsunfall, der einen Mindest-Sachwert für die Aufnahme durch Behörden deutlich unterschreitet und keinen Personenschaden zur Folge hat.
Fiktive Abrechnung
Der Geschädigte kann wählen, ob er das Fahrzeug reparieren lässt oder sich die ermittelten Reparaturkosten auszahlen lässt. Bei fiktiver Abrechnung wird der Restwert abgezogen, wenn die Reparaturkosten über 70% liegen.
Nutzungsausfall
Wenn kein Ersatzfahrzeug angemietet wird, besteht Anspruch auf eine Geldentschädigung für die entgangene Nutzung des beschädigten Pkw, deren Höhe von der Reparaturdauer abhängt.
Restwert
Der Wert, den ein unabhängiger Sachverständiger auf dem allgemeinen Markt für das beschädigte Fahrzeug ermittelt hat. Der Geschädigte muss sich in der Regel nicht auf höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer einlassen.
Totalschaden
Tritt ein, wenn die Wiederherstellung des Fahrzeugs nicht möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden). Der Anspruch auf Wiederherstellung wandelt sich in einen Geldersatzanspruch.
Wertminderung
Ein erstattungsfähiger Schaden, der begründet wird durch den geringeren Erlös eines Unfallwagens bei einem späteren Verkauf im Vergleich zu unbeschädigten Fahrzeugen. Wird im Gutachten gesondert ausgewiesen.
Wiederbeschaffungswert
Der Wert, den der Geschädigte für ein vergleichbares Fahrzeug bei einem seriösen Händler aufwenden muss. Der Sachverständige berücksichtigt alle wertbildenden Faktoren und die örtliche Marktlage.
Unsere Leistungen
Umfassende KFZ-Gutachten für jeden Fall
Von Unfallgutachten bis zur Fahrzeugbewertung – wir decken alles ab.
Unfallgutachten
Wir erstellen detaillierte Gutachten nach Unfällen zur Beweissicherung und Schadensregulierung.
Inklusive:
Fahrzeugbewertung
Ermittlung des aktuellen Marktwertes Ihres Fahrzeugs für Verkauf, Kauf oder Versicherung.
Inklusive:
Oldtimer-Bewertung
Spezialgutachten für Liebhaberfahrzeuge und Oldtimer, inklusive Wertschätzung und Restaurationsberatung.
Inklusive:
Schnelle Hilfe
Wir sind für Sie da – jetzt Kontakt aufnehmen!
Einfach das Formular ausfüllen, und wir melden uns umgehend bei Ihnen.
E-Mail
info@gutachter-kfz.nrw
Telefon
+ 49 176 6118 3426
10 Fragen und Antworten
Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
-Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall -Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang -Gebrauchtwagenbewertung -Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten) -Gutachten für Young- und Oldtimer -Maschinengutachten -Unfallrekonstruktion
Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?
Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 750,00 € kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.
Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragt?
Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass auch Wertminderung und Nutzungsausfall neben dem reinen Blechschaden richtig ermittelt werden.
Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - wie kann der Geschädigte überhaupt erkennen, einen seriösen qualifizierten Sachverständigen zu beauftragen?
Der Geschädigte sollte darauf achten, dass der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie Classic Data oder DGuSV. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer.
Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens, ohne Verpflichtung des Versicherungsnehmers, ein solches Verfahren einzuleiten. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?
Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.
Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?
Kfz-Sachverständige rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.500,00 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 403,00 € und 440,00 €. Nebenkosten wie Fahrtkosten, Porto/ Telefon und Fotokosten werden gesondert berechnet. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 150,00 und 200,00 € – wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen?
In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf schwarze Schafe gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadensregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Unser Berufsverband geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen sogenannten Sachverständigen keine Chance zu lassen.
Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat... Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?
Das Wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.